Allgemeine Geschäftsbedingungen General Terms and Conditions

Stand: März 2026 As of: March 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen David Latz, Wittener Str. 192, 44575 Castrop-Rauxel (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Design-, Strategie-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss & Angebotsgültigkeit

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang & Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche wird nach Aufwand berechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entsteht Mehraufwand durch mangelhafte Zuarbeit, trägt der Auftraggeber die Kosten.

§ 6 Termine & Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich um Einhaltung genannter Zeiträume, haftet jedoch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fristüberschreitung.

§ 7 Gewährleistung & Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit professioneller Sorgfalt. Mängel sind unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungshöhe ist auf die Netto-Auftragssumme begrenzt.

§ 8 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

Mit vollständiger Bezahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Eigenentwicklungen, Tools und Methoden des Auftragnehmers, die im Rahmen des Projekts eingesetzt werden, bleiben Eigentum des Auftragnehmers.


§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 10 Kündigung & Vertragsbeendigung

Projektverträge können von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei Retainer-Vereinbarungen ist eine Kündigung zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen möglich, sofern nicht anders vereinbart. Im Fall einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.